Krankengeldrechner

Ihr persönlicher Rechner2go Krankengeldrechner

Berechnen Sie Ihr Krankengeld mit unserem Krankengeldrechner


Krankengeld stellt eine Entgeltersatzleistung dar, welche von der gesetzlichen Krankenversicherung bei einer Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit gezahlt wird. Bei einem Krankheitsfall endet die Entgeltzahlung seitens des Arbeitnehmers meistens nach 6 Wochen, ab genau diesem Zeitpunkt erhalten Sie Krankengeld. Mit unserem Rechner2go Krankengeldrechner können Sie anhand Ihres Gehalts berechnen, wie hoch Ihr Anspruch auf Krankengeld tatsächlich ist. Außerdem dient unser Rechner2go Krankengeldrechner zusätzlich als umfangreicher Ratgeber zum Thema Krankengeld und zeigt Ihnen die Versorgungslücke auf, welche bei Ihnen im Falle eines Erhalts von Krankengeld entstehen würde. Einen Krankengeldrechner welcher von Anwalt.de gesponsort wird, finden Sie unter unserem Ratgeber, wir bitten Sie unseren Krankengeldrechner Ratgeber erst durchzulesen, da dieser wichtige Informationen für Sie erhält. 

Alles rund um das riesige Thema "Krankengeld"
Unser Krankengeldrechner klärt umfassend auf:


Wichtige Punkte zur Benutzung des Krankengeldrechner:

Die Kernbereiche desKrankengeldrechner untergliedern sich in 3 Spalten. Lesen Sie diese aufmerksam durch, um zu verstehen wie ein Krankengeldrechner arbeitet und wie Sie alle Eingaben richtig machen. 


Ihr beitragspflichtiges Bruttogehalt im Krankengeldrechner 

Zunächst muss ihr beitragspflichtiges Bruttogehalt des letzten Monats vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit in den Krankengeldrechner eingegeben werden, denn dieses ist für die Krankenversicherung ausschlaggebend. Falls das monatliche Gehalt nicht immer gleich hoch sein sollte, so tragen Sie bitte Ihr durchschnittliches Bruttoeinkommen des letzten Quartals ein (letzte 3 Monate). Zum Bruttoeinkommen zählen sogar vermögens­wirksame Leistungen, Mehrarbeits­vergütungen und Sach­bezüge. Bitte tragen Sie jedoch keine Arbeits­entgelte, wie z.B. Urlaubsgeld Weih­nachts­geld, oder Gewinnbeteiligungen in den Krankengeldrechner ein, denn diese werden seitens des Krankengeldrechner leider nicht für das berechnen Ihres Krankengeldes berücksichtigt. Als beitragspflichtigen Teil von Ihrem Bruttogehalt bezeichnet man den Teil, welcher zur Beitrags­berech­nung für Ihre Kranken­ver­sicherung zugrunde gelegt wurde, und somit bleiben beitragsfreie Bezüge bem berechnen Ihres  Krankengeldes leider unberücksichtigt.

Ihr individuelles Nettogehalt im Krankengeldrechner

Wurde dies erledigt, sogeben Sie bitte Ihr letztes Nettoeinkommen vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit im Krankenrechner an. Falls Sie Ihr genaues Nettogehalt nicht kennen, sehen Sie auf Ihren letzten Kontoauszug, oder geben Sie Ihr Bruttogehalt in unseren Gehaltsrechner ein. Auch beim Nettogehalt können zusätzliche Zahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld seitens des Krankengeldrechner leider nicht berücksichtigt werden. Nun kommen wir jedoch zur Angebe der Einmalzahlungen.  

Ihre individuellen Einmalzahlungen im Krankengeldrechner

Nun kommen wir zum Finalen Teil des Krankengeldrechners, in welchem Sie die beitragspflichtigen Teil Ihrer erhaltenen Einmalzahlungen der letzten 12 Monate vor Beginn der Arbeits­unfähig­keit angeben müssen. Als Einmalzahlungen wird wie oben schon erwähnt Urlaubsgeld, Weih­nachts­geld oder Gewinnbeteiligungen des Unternehmenes gewertet. Der beitragspflichtige Teil Ihrer Einmal zah­lun­gen auch wieder der Teil, welcher zur Beitrags­berech­nung der Kranken­ver­sicherung zugrunde gelegt wird. Beitragsfreie Bezüge bleiben hingegen bei der Krankengeldberechnung auch im Krankengeldrechner wieder unberücksichtigt. Diese Einmalzahlungen werden beim berechnen Ihres Krankengeldes Ihrem Monatsgehalt anteilig hinzugerechnet und somit auch berücksichtigt. Zu guter Letzt müssen Sie im Krankengeldrechner noch angeben, ob Sie älter als 23 Jahre und kinderlos sind, denn leider müssen Kinder­lose Personen ab dem 24. Lebens­jahr  einen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung zahlen (Stand 2016 1,425% anstatt 1,175%. Sie haben einen Beitragsanteil in Höhe von 1,425% statt 1,175% (Stand 2016). Diese Prozentsätze fließen in die Berechnung des Krankengeldes ein.

Unser großes Krankengeldrechner Praxisbeispiel 

Anbei sehen Sie unser großes Krankengeldrechner Beispiel, damit Sie einen einwandfreien Überblick bekommen und neben unseren obigen Schilderungen auch anhand eines Praxisbeispiels verstehen wie ein Krankengeldrechner arbeitet. Herr Hansen ist verheiratet und erhält ein monatliches Bruttogehalt von 3.500 Euro. Aufgrund seiner guten Steuerklasse und seinem Kindefreibetrag erhält er 2.464,82 Euro. Zudem hat er in den vergangenen 12 Monaten Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, und eine Gewinnbeteiligung des Unternehmens in Höhe von zusammen 5000 Euro erhalten. Nun ist Herr Hansen leider schwer erkrankt und erhält nun erst einem von seinem Arbeitgeber die übliche sechswöchige Lohnfortzahlung beim Krankheitsfall. Nach diesen 6 Wochen erhält er den Anspruch auf Krankengeld von seiner Krankenkasse.

Kumuliertes Brutto im Krankengeldrechner

Anhand Herrn Meyers bisheriger Einkünfte ergibt sich das durchschnittliche beitragspflichtige Bruttogehalt vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit in Höhe von 3.916,67 €. Dieses kumulierte Brutto setzt sich zusammen aus seinem laufenden Bruttogehalt sowie anteilig aus den für die Krankenversicherung beitragspflichtigen Einmalzahlungen, nämlich seinem Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und seiner Gewinnbeteiligung am Unternehmen. Das Entgelt ist für die das Berechnen des Krankengeldes durch die Beitragsbemessungsgrenze seitens der Krankenversicherung nach oben auf 4.237,50 € monatlich begrenzt (Stand 2016). Natürlich berücksichtigt auch unser Krankengeldrechner all diese Komponenten.

Kumuliertes Netto im Krankengeldrechner

Zum berechnen des kumulierten Bruttogehalts im Krankengeldrechner ist auch das berechnen des kumulierten Nettogehalts von Nöten, welches  bei Herrn Meyer 2.7995,37 € beträgt und sich aus seinem monatlichen Nettogehalt von 2.465,82 €  € zuzüglich seiner Einmalzahlungen (heruntergerechnet auf das Netto) zusammensetzt. Dabei wird das gleiche Verhältnis zwischen monatlichem Bruttogehalt und monatlichem Nettogehalt auch auf die Einmalzahlungen angewandt. Anteilig ergeben sich aus den Einmalzahlungen also hier 293,55 € je Monat netto.


Brutto Krankengeld im Krankengeldrechner 

Die Berechnung von Herrn Hansens monatlichem Krankengeld unterliegt drei Regeln, an welche sich auch der Krankengeldrechner stets halten muss. 

Krankengeld Regel Nr.1: Sein Krankengeld beträgt 70%, des kumulierten Bruttos, also eigentlich 2.741,20 €, jedoch gilt auch folgendes.
Krankengeld Regel Nr.2: Sein Krankengeld darf aber  90%, in seinem Fall also 2.480,73 € seines kumulierten Nettos nicht überschreiten.
Krankengeld Regel Nr.3: SeinKrankengeld darf 100%, also 2.465,82 € seines Monatsgehalts netto (ohne Einmalzahlungen) nicht überschreiten.

Somit beträgt der kleinste dieser 3 Beträge, also 2.465,82€ € Herrn Hansens Anspruch auf Krankengeld, von welchem nun noch Beiträge zur Sozialversicherung abgezogen werden.
Herrn Hansens Beiträge zur Sozialversicherung belaufen sich auf 296,70 € monatlich, andere Hälfte zahlt seine Krankenversicherung. Somit bleibt ein monatlicher Nettobetrag von 2.169,12 € übrig, welcher Herrn Hansen gesetzlich zusteht. Dieser wird auf Tagesbasis berechnet, und somit erhält Herr Hansen 72,30 € tägliches Krankengeld. Somit entsteht im Vergleich zu seinem eigentlichen Gehalt eine Versorgungslücke von 19.67€ täglich (oder 590,25€) monatlich. (Stand 2016, die Sätze können sich ändern). Auf die Stunde herunter gerechnet gemäß unserem Stundenlohnrechner wären dies auf einer Arbeitsbasis von 40 Wochenstunden knapp 2,50€ pro Stunde weniger. Diese immense  Versorgungslücke kann und sollte über eine gute Krankentagegeld Versicherung abgedeckt werden, welche es heutzutage schon sehr günstig gibt. Gerne können Sie dieses Beispiel in den Krankengeldrechner eingeben und überprüfen.

Die wichtigsten Fragen rund um das Thema "Krankengeld"
Rechner2go ist Ratgeber und Krankengeldrechner zugleich

Im Rahmen unseres Krankengeldrechner welcher Ihnen einerseits als kompetenter Webrechner und andererseits als umfassender Ratgeber zum Thema Krankengeld zur Verfügung stellt gehen wir im Anschluss noch auf häufige Fragen zum Thema Krankengeld ein:


Was sind Mitwirkungspflichten beim Krankengeld?

Zu den Mitwirkungspflichten eines Empfängers von Krankengeld gehört es stets an Beratungen und Untersuchungen zur Genesung teilzunehmen, welche der medizinische Dienst der jeweiligen Krankenversicherung durchführt, um den Versicherten während seiner Krankheit zu unterstützen. Im Rahmen dieser umfangreichen Beratungen, vor Allem wenn ein ärztliches Gutachten eine möglicherweise geminderte Erwerbsfähigkeit des Empfängers feststellt, kann die jeweilige Krankenversicherung von Ihnen fordern, dass hier weitere Rehabilitations- und Genesungsmaßnahmen beantragt werden. Außerdem ist der Empfänger von Krankengeld  verpflichtet an den Untersuchungen und Maßnahmen zu seiner Rehabilitation teilzunehmen.


Wie lange kann ein Anspruch auf Krankengeld bestehen?

Krankengeld wird innerhalb von 3 Jahren seitens der Krankenkasse für maximal 78 Wochen bezahlt. Zahlt die Krankenkasse bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund der gleichen Krankheit maximal 78 Dies stellt die Höchstdauer dar, welche sich leider auch dann nicht verlängert wenn eine weitere Krankheit in dieser Zeit hinzukommt. Falls Sie  wegen einer Erkrankung schon einmal für 78 Wochen innerhalb von drei Jahren Krankengeld erhalten haben,  dann steht Ihnen erst dann wieder Krankengeld zu, wenn ein neuer drei Jahres Zeitraum begonnen hat. Des weiteren müssen  noch drei andere Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Falls Sie erneut arbeitsunfähig durch eine Erkrankung werden, dann müssen Sie wieder mit Anspruch auf Krankengeld versichert sein.
2. Es ist wichtig, dass Sie in der Zwischenzeit mindestens sechs Monate lang nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig gewesen sind 
3. In diesem Zeitraum müssen Sie entweder mindestens sechs Monate erwerbstätig gewesen sein oder der Arbeitsvermittlung bei Ihrer
Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung gestanden haben. Wie Sie sehen klärt Sie unser Krankengeldrechner auch hier umfassend auf.


Worin besteht der Unterschied zwischen Krankengeld und Verletztengeld?

Wenn eine Arbeitsunfähigkeit durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit entsteht, dann wird nach Ablauf der 6 wöchigen Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers für die Dauer einer medizinischen Rehabilitation kein Krankengeld, sondern Verletztengeld gezahlt. Außerdem wird das Verletztengeld nicht von der Krankenversicherung, sondern von der Unfallversicherung vergütet. Natürlich setzt dies voraus, in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert zu sein.  Im Unterschied zum Krankengeld liegt das Verletztengeld bei 80% des Regelentgelts, jedoch darf es den Nettoarbeitslohn nicht überschreiten. Auch abgezogen werden hier die Anteilzahlungen zur Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung. Das Verletztengeld dient der Funktion das  wegfallende Einkommen auszugleichen, um den Lebensunterhalt des Verletzten weiterhin zu sichern.

Schnellanleitung zur Benutzung des Krankengeldrechner:

Geben Sie hier zunächst Ihr Bruttogehalt ein, im Anschluss gelangen Sie zum Krankengeldrechner von Anwalt.de auf welcher Sie alle heute beschriebenen Angaben detailliert eingeben können, wir bitten Sie im Anschluss wieder auf unsere Seite zurückzukehren, denn auf Rechner2go bieten wir Ihnen noch viele andere online Rechner wie z.B unseren Iban Rechner oder unseren Kreditrechner mit Tiefzinsgarantie, und stehen Ihnen auch hier wieder als kompetenter Ratgeber rund zum Thema zur Verfügung. Gerade in der Corona Pandemie sind Sie zusätzlich zu einem statigen Krankengeld auch auf gute FFP2 Atemschutzmasken angewiesen.