Unser Rechner2go Unterhaltsrechner hilft Ihnen in schweren Zeiten! Eine Scheidung kann neben emotionalem Schmerz oft teuer sein und auch noch ein tiefes Loch in Ihren Geldbeutel brennen. Damit Sie schon frühzeitig planen können welche Scheidungskosten und eventueller Kindesunterhalt auf Sie zu kommen könnte, wurde unser Rechner2go Unterhaltsrechner geschaffen. In den folgenden Zeilen werden Sie wichtige Informationen finden, welche Sie für die Unterhaltsberechnung benötigen. Im Anschluss darauf finden Sie einen Unterhaltsrechner als Tool sowie einen umfangreichen Ratgeber zum Thema Unterhaltsberechnung, Scheidungskosten und vielem mehr. Unseren Unterhaltsrechner finden Sie in der Mitte der Seite, lesen Sie zuvor bitte welche wichtigen Informationen Sie in den Unterhaltsrechner eingeben müssen.
Wichtiger Hinweis: Alle im Rahmen des Unterhaltsrechner beschriebenen Werte dienen lediglich als Richtwerte und ersetzen keine Rechtsberatung. Die Werte können im Einzelfall ggf. abweichen, Stand laut Düsseldorfer Tabelle 01.01.2016.
Mit dem Rechner2go Unterhaltsrechner können Sie bequem, schnell und einfach Ihren Unterhalt berechnen. Egal ob es hierbei um Scheidungskosten, Kindesunterhalt oder den Unterhalt an Ihre Exfrau bzw. noch Ehefrau geht, unser Rechner2go Unterhaltsrechner verschafft Ihnen schon frühzeitig einen idealen Überblick über etwaige Kosten rund um das Thema Unterhalt. Doch damit nicht genug, Rechner2go ist kein gewöhlicher Unterhaltsrechner, denn zusätzlich dient er Ihnen als Ratgeber zum Thema Unterhalt und präsentiert Ihnen umfangreiche Praxisbeispiele zum Thema Unterhaltsberechnung.
Der Rechner2go Unterhaltsrechner basiert auf einer stets aktuellen Datei, welche anhand aktueller Richtwerte und Richtlinien mögliche auf Sie zu kommende Unterhaltskosten berechnet, egal ob es sich hierbei um Scheidungskosten, oder das berechnen des Kindesunterhalts handelt. Wichtig hierbei ist jedoch, dass Sie alle Ihre Daten zu 100% korrekt in unseren sehr umfangreichen Unterhaltsrechner eingeben, denn falsche Angaben führen natürlich wie in vielen anderen Fällen stets zu falschen Ergebnissen.
Unser Rechner2go Unterhaltsrechner gliedert sich in 3 Kernbereiche. Je nachdem ob Sie gerade Ihre Scheidungskosten, den Kindesunterhalt oder den Ehegattenunterhalt berechnen möchten unterscheidet sich der Unterhaltsrechner ein wenig. Im folgenden beschreiben wir detailliert die 3 Kernbereiche unseres Unterhaltsrechner und sagen Ihnen genau, welche Eingaben von Ihnen benötigt werden.
Wenn Sie Ihre Scheidungskosten mittels unseres Unterhaltsrechners berechnen möchten dann rufen Sie bitte das Feld "Scheidungskosten" aus. Tätigen Sie nun alle von Ihnen verlangten Eingaben:
Im Anschluss müssen Sie im jeweiligen Feld des Unterhaltsrechner nur noch auswählen ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind und anschließend auf "Berechnen" klicken.
Wenn Sie Ihren Kindesunterhalt mit unserem Unterhaltsrechner berechnen möchten dann rufen Sie bitte das Feld "Unterhalt Kinder" bzw. Kindesunterhalt aus. Tätigen Sie auch hier wieder alle von Ihnen verlangten Eingaben:
Wenn Sie nun als letztes mit unserem Unterhaltsrechner auch Noch Ihren Ehegattenunterhalt berechnen möchten dann rufen Sie bitte das Feld "Unterhalt Partner" aus. Tätigen Sie nun auch hier wieder alle von Ihnen verlangten Eingaben:
Im Anschluss drücken Sie im Unterhaltsrechner wieder auf das Feld "Berechnen". Im folgenden finden Sie unser Unterhaltsrechner Tool mittels welchem Sie Ihren Unterhalt berechnen können. Im Anschluss darauf finden Sie einen umfangreichen Ratgeber mit ausführlichen Praxisbeispielen zum Thema Unterhaltsberechnung.
Wir hoffen unser Unterhaltsrechner Tool konnte Sie begeistern. Falls Sie umfangreiche Praxisbeispiele zur Unterhaltsberechnung sowie einen umfangreichen Ratgeber lesen möchten, bitten wir Sie weiterzulesen.
Rechner2go - mehr als ein gewöhnlicher Unterhaltsrechner:
Ihr persönlicher Rechner und Ratgeber zum Thema Unterhalt
Wichtige Informationen über die Themen Unterhalt und Scheidung
Unser Unterhaltsrechner und Ratgeber klärt Sie umfassend auf:
Im folgenden präsentieren wir Ihnen im Rahmen unseres großen Unterhaltsrechner Ratgeber kurz und knapp die wichtigsten Informationen welche Sie über das Thema Scheidung und Scheidungskosten wissen sollten. Im Anschluss finden Sie ein umfassenden Praxisbeispiel zum Thema Unterhaltsberechnung, Scheidungskosten und allen weiteren wichtigen Komponenten rund um das Thema Unterhalt.
Vielen Menschen ist nicht bewusst welche Folgen sich aus einer Scheidung ergeben und was im Einzelnen alles geregelt werden muss. So kommen z .B die Fragen auf, wie mit etwaigem Unterhalt, der Verteilung von Hausrat und gemeinsamem Vermögen und mit dem Versorgungsausgleich zu verfahren werden muss. Falls aus der Ehe sogar Kinder hervorgingen, sind hier außerdem noch Umgang, Unterhalt und Aufenthalt festzulegen. Des weiteren ist den meisten Personen im Voraus nicht annährend bewusst, wie teuer Scheidungskosten im zweifelsfall wirklich sein können.
Wie teuer können Unterhalt und Scheidungskosten wirklich sein?
Unser großes Unterhaltsrechner Beispiel zur Unterhaltsberechnung
Die Frage wie hoch Ihre Scheidungskosten und Unterhaltskosten im zweifelsfall wirklich sein können lässt sich pauschal nicht so einfach beantworten. Im Falle der Scheidungskosten gelten Verschiedene Punkte wie z.B der Verfahrenswert, Anwaltskosten sowie Gerichtskosten müssen dabei berücksichtigt werden. Nicht selten kommt dann ein Betrag zu stande, mit welchem Sie im Vorfeld nun wirklich nicht gerechnet hätten. In Sachen Unterhaltsverpflichtung wird die Sache auch nicht viel einfacher. Deswegen informieren wir Sie heute mit unserem ausführlichen Rechner2go Unterhaltsrechner Praxisbeispiel. Als Grundlage des Beispiels wurde eine durchschnittliche Beispielfamilie herangezogen.
Unterhaltsrechner Beispiel zur Höhe der Scheidungskosten:
Mit unserem heutigen Beispiel im Rahmen unseres Unterhaltsrechners möchten wir Ihnen verdeutlichen wie hoch Scheidungskosten wirklich sein können.Bitte nehmen Sie zur jedoch zur Kentniss dass dies nur ein Beispiel ist, und die tatsächliche Höhe im Einzelfall abweichen kann.
Scheidungskosten im Unterhaltsrechner Beispiel von Ehepaar Konrad:
Das Ehepaar Konrad ist nach einer 8 jährigen Ehe leider zum Entschluss gekommen die Scheidung einzureichen. Aus der gemeinsamen Ehe ergibt sich ein gemeinsames Vermögen im Wert von 10.000 € sowie 2 Kinder. Herr Konrad bezieht ein durchschnittliches Nettoeinkommen von 2.000,00 €, Frau Konrad hingegen arbeitet auf 450,00 € basis und erwirtschaftet jeden Monat genau 450,00 €. Hieraus ergeben sich im Rahmen der Scheidungskosten folgende Werte, welche unser Unterhaltsrechner ganz einfach für Sie berechnet hat:
- Verfahrenswert 7.320,00 €
- Anwaltskosten 1.380,40 €
- Gerichtskosten 406,40 €
gesamte Scheidungskosten: 1.786,40 €
Kindesunterhalt im Unterhaltsrechner Beispiel von Familie Konrad
Nachdem die Scheidung vollzogen und alle Scheidungskosten bezahlt sind konnte Frau Konrad gegenüber Herrn Konrad Kindesunterhalt erfolgreich geltend machen. In unserem nächsten Beispiel unseres großen Unterhaltsrechner und Ratgeber zeigen wir Ihnen wie viel Unterhalt Herr Konrad nun monatlich pro Kind entrichten muss.
Unterhaltsrechner Beispiel zur Höhe des Kindesunterhalts:
Zur Berechnung des Kindesunterhalt wird das Nettoeinkommen von Herrn Konrad sowie die Anzahl und das Alter beider Kinder berücksichtigt. Da Herr Konrad sich aufgrund der vollzogenen Scheidung nun in Steuerklasse I und nichtmehr in Steuerklasse III befindet, verdient er nun statt 2.000,00€ netto aufgrund der erhöhten Steuerlast nur noch 1.775,00 €. Natürlich muss dies auch beim berechnen seines Kindesunterhalts berücksichtigt werden. Hieraus ergeben sich im Falle Konrad gemäß des Unterhaltsrechner folgende Werte:
Zu zahlender Kindesunterhalt Kind 1: 309,00 €
Zu zahlender Kindesunterhalt Kind 2: 309,00 €
hierbei muss jedoch beachtet werden, dass dem Unterhaltspflichtigen Herrn Konrad ein Selbstbehalt von 1.080,00 € netto zusteht. Würde Herr Konrad weniger verdienen z.B nur 1500,00€ netto, so müsste er seitens des Gesetzgebers auch weniger Kindesunterhalt bezahlen.
Ehegattenunterhalt im Unterhaltsrechner Beispiel von Familie Konrad
Weil Frau Konrad, oder besser gesagt ehem. Frau Konrad noch nicht genug hat, möchte Sie gegenüber Herrn Konrad nun zusätzlich zum Kindesunterhalt auch noch Ehegettenunterhalt gerichtlich geltend machen. Ob Sie überhaupt einen Anspruch darauf hat, und wie das Ganze berechent wird, erfahren Sie in unserem letzten großen Unterhaltsrechner Beispiel.
Unterhaltsrechner Beispiel zur Höhe des Ehegattenunterhalts:
Die Berechnung des Ehegatten Unterhalts berücksichtigt das Nettoeinkommen von Herrn Konrad welches bei 1775,00€ liegt, sowie das Nettoeinkommen von ehem. Frau Konrad, welches bei 450,00€ liegt. Grundsätzlich könnte ehem. Frau Konrad einen Ehegattenunterhalt gegenüber Herrn Konrad geltend machen wenn er mehr verdienen würde. Herrn Konrad steht im Rahmen des Ehegattenunterhalts ein Selbstbehalt von 1200,00 € netto zu. Da er bereits Kindesunterhalt bezahlt, und dieser gegenüber dem Ehegattenunterhalt seitens des Gesetzgebers als vorrangig gilt muss Herr Konrad hier keinen Ehegattenunterhalt bezahlen. Das ergibt sich aus folgender Berechnung:
-Das Nettoeinkommen von Herrn Konrad liegt bei 1175,00 €
-Herr Konrad bezahlt bereits 2x 309,00 € Kindesunterhalt
-Also bleiben Herrn Konrad nur noch 1157,00 € Selbstbehalt
Da sich sein Selbstbehalt im Falle des Ehegattenunterhalts wie erwähnt bei 1.200,00 € befindet, muss Herr Konrad hier keinen Ehegattenunterhalt entrichten. Lediglich dann wenn Ihm hier nach Abzug des Kindesunterhalt mehr als 1.200,00 € übrig bliebe könnte man ihm hier die Differenz entrichten.
Häufige Fragen zum Thema Unterhalt, Scheidung und Co.
Unser Unterhaltsrechner Ratgeber beantwortet Sie ihnen:
Zum Abschluss klären wir im Rahmen unseres großen Unterhaltsrechner Ratgeber die häufigsten Fragen zum Thema Scheidungskosten, Unterhaltsberechnung und Co. für Sie:
Was ist wenn man sich die Scheidungskosten nicht leisten kann?
Wenn Sie Sich die Scheidungskosten nicht leisten können, besteht für Sie die Möglichkeit eine Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Diese wird jedoch ähnlich wie die typische Prozesskostenhilfe nur nach ausführlicher Prüfung Ihrer Vermögensverhältnisse genehmigt. In der Regel erfolgt eine Genehmigung auch nur dann, wenn Ihre wirtschaftliche Situation nicht besonders gut ist. Wenn Sie zwar angemessen verdienen, jedoch hohe Schulden oder Wohnungskosten zu tilgen haben kann unter Umständen auch versucht werden Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Außerdem müssen noch andere verschiedene Punkte beachtet werden. Zum einen muss das Trennungsjahr bereits abgelaufen sein, zum anderen darf Ihr Ehegatte kein wesentlich höheres Einkommen haben. Außerdem darf kein verwertbares Vermögen vorhanden sein. Wenn Sie all diese Punkte beachten, erhöhen sich die Chancen dass Ihr Antrag auf Verfahrenskostenhilfe stattgegeben wird.
Was ist der Unterschied zwischen Trennungsunterhalt und Ehegattenunterhalt?
Auch diese Frage wird Ihnen unser Unterhaltsrechner und Ratgeber beantworten. Der Unterschied zwischen Trennungsunterhalt und Ehegattenunterhalt betitelt sich wie folgt: Während der Trennungsunterhalt in der noch bestehenden Ehe während dem Trennungsjahr bezahlt wird, besteht ein Anspruch auf Ehegattenunterhalt erst nach dem Trennungsjahr. Zudem besteht kein Anspruch auf Trennungsunterhalt wenn die Ehepartner in etwa gleich viel verdienen, keine gemeinsamen Kinder besitzen, oder nur wenige Wochen zusammen gelebt haben. Ein weiteren weiteren wesentlichen Unterschied zwischen dem Trennungsunterhalt und dem Ehegattenunterhalt stellt die Tatsache dar, dass der Ehepartner welcher das Trennungsunterhalt bekommt während dessen Bezug keiner zusätzlichen Tätigkeit nachgehen muss. So kann während des bestehenden Trennungsjahres daher vom während der Ehe nicht erwerbstätigen Ehegpartner grundsätzlich auch keine Erwerbsausübung verlangt werden.
Wer übernimmt den Kindesunterhalt wenn der Vater nicht zahlen kann?
Die Frage wer den Kindesunterhalt bei einem nicht zahlungsfähigen Vater übernimmt wird sehr oft gestellt. Im Rahmen unseres Rechner2go Unterhaltsrechner und Ratgeber zum Thema Unterhalt möchten wir Sie ihnen zum Abschluss wie folgt beantworten: Wenn der Vater nicht zahlungsfähig ist gewährt das Jugendamt einen Unterhaltsvorschuss von bis zu 72 Monaten, welchen es sich im Anschluss versucht vom Vater zurückzuholen sobald er wieder zahlungsfähig sein sollte. Anspruchsberichtige des Unterhaltsvorschusses sind in der Regel ausschließlich Kinder unter 12 Jahren. Leider wird der Unterhaltsvorschuss in der Regel dem Kindergeld angerechnet und auch nicht länger wie maximal 72 Monate bezahlt. Falls Sie auch selbst berufstätig sind aber Ihren Kinder dennoch keinen angemessenen Lebensstandart bieten können dann kann auch ein Blick auf unseren
Kinderzuschlagrechner 2017 nicht schaden.
Wie Sie sehen kann eine Scheidung sehr kostspielig sein, und führt vor allem wenn Kinder aus der gemeinsamen Ehe hervorgingen zu erheblichen nachträglichen Unterhaltsverpflichtungen. Wir hoffen dass wir Sie im Rahmen unseres Rechner2go Unterhaltsrechner umfangreich zum Thema Unterhalt informieren konnten und wünschen Ihnen alles gute auf Ihrem weiteren Weg. Besuchen Sie auch unsere anderen hilfreichen online
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