Kinderzuschlagrechner

Ihr persönlicher Rechner2go Kinderzuschlagrechner 2017

Berechnen Sie Ihren Kinderzuschlag einfach mittels Kinderzuschlagrechner 


Mit unserem Rechner2go Kinderzuschlagrechner erfahren Sie schnell, einfach und unkompliziert ob und wann ein Anspruch auf Kinderzuschlag besteht (aktuell für 2017). Der Rechner2go Kinderzuschlagrechner wurde entwickelt um Ihnen zu helfen. Wir bitten Sie jedoch vor Benutzung des  Kinderzuschlag Rechner Widgets für ein korrektes Ergebnis alle benötigten Informationen zu lesen, welche wir Ihnen auf dieser Seite bereitstellen. Das Widget finden Sie am Ende der Seite in grüner Markierung.


Was genau ist eigentlich Kinderzuschlag?

Als Kinderzuschlag wird eine Familienleistung bezeichnet, welche das Ziel hat Familien mit Kindern und schwachem Einkommen zu unterstützen. Hierbei richtet sich der Kinderzuschlag hauptsächlich an jene Geringverdiener welche von Ihrem Stundenlohn zwar ihren eigenen Lebensunterhalt bestreiten können, aber aufgrund dessen nicht in der Lage sind auch den Lebensunterhalt für Ihre Kinder voll aufzubringen. Von manchen Personen wird unwissentlich der Begriff "Kindergeldzuschlag" verwendet, gemeint ist damit jedoch die gleiche Leistung. Somit stellt ein "Kindergeldzuschlagrechner", im Endeffekt auch genau das gleiche Tool dar, und beinhaltet keine anderen Leistungen.

Was genau ist der Rechner2go Kinderzuschlagrechner?

Wie der Name schon vermuten lässt berechnet der Kinderzuschlagrechner Ihren Kinderzuschlag anhand eingegebeber Komponenten. Hierbei kann der Kinderzuschlagrechner jedoch nur dann eine wahrheitsgemäße Entscheidung treffen wenn alle benötigten Komponenten zur Berechnung des Kinderzuschlags ordnungsgemäß und der Wahrheit entsprechend eingegeben werden. Doch damit nicht genug, denn unser Kinderzuschlagrechner von Rechner2go steht Ihnen als umfangreicher und kompetenter Ratgeber rund um das Thema "Kinderzuschlag" zur Seite.

Kinderzuschlagrechner

Wie funktioniert ein Kinderzuschlagrechner?

Wie in obiger Beschreibung schon kurz erwähnt wurde ist es zwingend nötig den Kinderzuschlagrechner mit Daten zu füttern, welche es Ihm ermöglichen anhand einer komplexen Formel Ihren Anspruch auf Kinderzuschlag zu berechnen. In folgendem Abschnitt Erfahren Sie welche Daten für ein richtiges Ergebnis des Kinderzuschlagrechner zwingend benötigt werden.


Welche Eingaben benötigt ein Kinderzuschlagrechner?

Damit der Kinderzuschlagrechner Ihren Anspruch auf Kinderzuschlag prüfen und berechnen kann müssen folgende Komponenten in diesen speziellen Webrechner eingegeben werden (bitte das Widget am Ende dieser Seite nutzen):


Benötigte Daten für den Kinderzuschlagrechner:

Im folgenden erhalten Sie Stichpunktartig die wichtigsten Daten welche für eine richtiges Ergebnis des Kinderzuschlagrechner essentiell sind:

- Anzahl der Kinder
- Alter der Kinder
- Familienstand
- Einkommen, Miete
- Sonstige Leistungen
  (z.B Wohngeld)
- besondere Krankheiten
- sowie alle Nebenkosten

Diese und noch ein paar weitere Daten werden bei Benutzung des Kinderzuschlagrechner dann im Rahmen von 4 Kathegorien abgefragt. Die Kathegorien spalten sich dann in die folgenden Sparten auf:

- Personen
- Wohnung
- Einkommen
- Mehrbedarf

Für ein richtiges Ergebnis des Kinderzuschlagrechner sollten Sie alle abgefragten Angaben zu 100% korrekt und realitätsgetreu angeben, so kommt es gar nicht erst zu falschen Tatsachen oder Sonstigem. Bitte beachten Sie trotzdem dass die Angaben im Rechner nicht zu 100% aussagekräftig sind, eine entgültige Entscheidung liefert letzten Endes nur der Antrag bei Ihrer zuständigen Familienkasse.

Weitere Kriterien für die Entscheidung des Kinderzuschlagrechner

Damit der Kinderzuschlagrechner in Sachen Kinderzuschlag eine positive Entscheidung fällen kann müssen neben obigen Angaben noch weitere Voraussetzungen erfüllt werden:


Weitere Voraussetzungen einer positiven Entscheidung im Kinderzuschlagrechner:

- Anspruchsberechtigt sind nur Kinder bis 25
- ein Bezug von Kindergeld muss gegeben sein
- Die Höchsteinkommensgrenze darf nicht überschritten werden
- zugleich muss jedoch die Mindesteinkommensgrenze erreicht sein

Die Mindesteinkommensgrenze beträgt 600€ Brutto für allein erziehende und 900€ brutto für Paare. Wenn all diese Kriterien übereinstimmen stehen die Chancen für eine positive Entscheidung seitens des Kinderzuschlagrechner nicht schlecht.

Unser großes Kinderzuschlagrechner Beispiel:

Damit das Konzept für Sie etwas verständlicher wird, präsentieren wir Ihnen im Rahmen unseres großen Kinderzuschlagrechner und Ratgeber ein umfangreiches Praxisbeispiel.

Kinderzuschlagrechner Praxisbeispiel:

Im folgenden präsentieren wir Ihnen unser umfangreiches Kinderzuschlagrechner Praxisbeispiel. Das Ehepaar Hansen lebt mit seinen zwei Kindern in einem gemeinsamen Haushalt. Hierbei beträgt die monatliche Miete des Ehepaares 600 Euro. Es besteht dann ein Anspruch auf Kinderzuschlag, wenn das monatliche Bruttoeinkommen der Eltern die Mindesteinkommensgrenze von 900 Euro erreicht. Gleichzeitig darf aber das zu berücksichtigende Einkommen der beiden nicht höher sein als die Summe des elterlichen Bedarfs zuzüglich des Gesamtkinderzuschlages (auch genannt Höchsteinkommensgrenze).


Berechnung der Höchsteinkommensgrenze im Kinderzuschlagrechner:

Kindergeldberechtigter Regelbedarf              364,00 Euro
Ehegatte Regelbedarf
(auch genannt Grundbedarf)                          364,00 Euro
+ Wohnbedarf der Eltern (71,17 %
der Bedarfe für Unterkunft/Heizung)             427,02 Euro
 = Bemessungsgrenze  (= Bedarf  Eltern)  1.155,02 Euro 
+Gesamtkinderzuschlag (2 x 160 €)             320,00 Euro
= Höchsteinkommensgrenze                      1.475,02 Euro

Damit das Ehepaar Hansen Kinderzuschlag erhalten kann, muss Ihr monatliches Bruttoeinkommen mindestens 900 Euro betragen und das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen zugleich unter der Höchsteinkommensgrenze von 1.475,02 Euro liegen. Wir hoffen unser umfangreiches Kinderzuschlagrechner Praxisbeispiel konnte Ihnen helfen.

Zusätzliche Leistungen zum Kinderzuschlag
Unser Kinderzuschlagrechner klärt Sie auf:

Zusätzlich zum Kinderzuschlag haben wir im Rahmen unseres Kinderzuschlagrechner und Ratgeber noch eine weitere positive Neuigkeit für Sie. Ihnen stehen noch weitere Leistungen zu, so genannte "Leistungen für Bildung und Teilhabe", welche wir Ihnen im Anschluss ausführlich auflisten:

Alle Leistungen für Bildung und Teilhabe:

Diese Leistungen stehen Ihnen zusätzlich zum Kinderzuschlag zu (volle Kostenübernahme). Wer Sie nicht in Anspruch nimmt ist sozusagen selbst Schuld.Ein Grund mehr den vorteilhafen Kinderzuschlagrechner zu benutzen um herauszufinden ob auch bei Ihnen ein Anspruch besteht. 

- Kostenübernahme für mehrtätige Klassen und/oder Kitafahrten 
- der persönliche Schulbedarf Ihres Kindes (bis zu 100€ im Jahr)
- Volle Kostenübernahme für nötige Lernförderung (z.B Nachhilfe)
- Teilnahme an gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung (z.B Kita)
- Die Beförderung zur Schule von Schülern und Schülerinnen
- Die Teilnahme am sozialen u. Kulturellen Leben (z.B Sportverein)

Wie Sie sehen steht den Empfängern von Kinderzuschlag wirklich ein sehr großes Leistungsspektrum an zusätzlichen Leistungen zur Verfügung. Wie Sie sehen macht es wirklich Sinn einen Kinderzuschlagrechner zu verwenden. Falls Sie noch mehr zum heutigen Thema erfahren möchten, haben wir Ihnen im Anschluss ein kurzes Erklärvideo des offiziellen BMFSFJ (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) anzusehen, welches sehr übersichtlich gestaltet ist. Direkt unter dem Video finden Sie dann unseren noch ausführlicheren Ratgeber welcher nahezu alle wichtigen Fragen über die Themen Kinderzuschlag/Kinderzuschlagrechner beantwortet. Wir empfehlen Ihnen auch ihn aufmerksam durchzulesen.




Weitere Fragen rund um das Thema Kinderzuschlag
Rechner2go ist Kinderzuschlagrechner und Ratgeber

Wie wir Ihnen oben bereits schilderten fungiert Rechner2go nicht nur als einfacher Kinderzuschlagrechner, sondern dient Ihnen zugleich als umfangreicher Ratgeber rund um das Thema Kinderzuschlag. Neben unserem obigen Praxisbeispiel haben wir Ihnen hier nahezu alle Fragen und Antworten zum heutigen Thema zusammengestellt, welche als relevant gelten. 

Wie hoch kann der Kinderzuschlag denn maximal ausfallen?
Unser Rechner2go Kinderzuschlagrechner weiß die Antwort:

Der Anspruch auf Kinderzuschlag betrug in Deutschland bis Ende Juni 2016 maximal 140,00€ pro Kind. Ab July 2016, wurde das Ganze zu Gunsten der Kinder auf max. 160,00€ pro Kinder erhöht. Hierbei richtet sich die genaue Höhe des Kinderzuschlags immer nach dem tatsächlichen Einkommen beider Elternteile. Zum Jahreswechsel 2016/2017 soll es nun nocheinmal eine Erhöhung auf 170,00€ pro Kind geben. Update: Wie geplant wurde der Kinderzuschlag 2017 auf 170,00 € pro Kind erhöht, natürlich wurde dies auch im Kinderzuschlagrechner 2017 angepasst. 


Warum gibt es denn beim Kinderzuschlag ein Mindesteinkommen?
Natürlich wird dieses auch im Kinderzuschlagrechner berücksichtigt:

Ein Mindesteinkommen beim Kinderzuschlag wird deshalb vorausgesetzt, da dieser als Instrument zur Bekämpfung von Kinderarmut gedacht ist. Hierbei  richtet sich diese Leistung vor allem an Familien, welche es zwar schaffen Ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft zu sichern, denen es jedoch finanziell sehr schwerfällt auch noch den Unterhalt für Ihre Kinder in ordnungsgemäßem Umfang zu bestreiten.


Was ist eigentlich das primäre Ziel des Kinderzuschlags?
Unser Kinderzuschlagrechner klärt Sie hierzu gerne auf:

Das Ziel des Kinderzuschlag lautet wie Folgt: Durch das Grundeinkommen in Kombination mit dem Kinderzuschlag soll eine Hilfebedürftigkeit im Sinne von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) vermieden werden. Deswegen kann dieser auch nicht zusammen mit dem ALG II gewährt werden. Der Kinderzuschlag dient sozusagen als "Finanzspritze" für hart arbeitende Eltern, welche jedoch einfach aufgrund einem zu geringen Stundenlohn nicht in der Lage sind Ihre Kinder so zu versorgen wie dies in Deutschland als angemessen gilt. 


Wie viele Personen beziehen tatsächlich Kinderzuschlag?
Und wie vielen hat ein Kinderzuschlagrechner geholfen?

Derzeit beziehen ca. 300.000 Kinder in Deutschland Kinderzuschlag. Laut einer Umfrage des Bundesministeriums sind ca. 80% mit der Leistung des Kinderzuschlags zufrieden. Ebenso gaben über 80% der Befragten eine erhebliche Verbesserung Ihrer Einkommenssituation aufgrund dieser Leistung an. Des Weiteren erhielten wir viele positive Rückmeldungen bezüglich des Kinderzuschlagrechner. Viele Personen waren begeistert und fanden den Rechner sehr hilfreich.


Wo kann nun der Kinderzuschlag beantragt werden?
Der Rechner2go Kinderzuschlagrechner hilft gerne:

Nachdem wir nun alle wichtigen Fragen zum Thema Kinderzuschlag umfassend beantworten konnten bleibt nur noch die Frage offen wo der besagte Kinderzuschlag nun beantragt werden kann. Aber auch hier hat unser Rechner2go Kinderzuschlagrechner und Ratgeber eine kompetente Lösung für Sie parat: Der Kinderzuschlag kann in der Regel ganz einfach bei Ihrer örtlichen Familienkasse Ihrer Bundesagentur für Arbeit  beantragt werden. Zusätzlich kann hier zusätzlich zum Kinderzuschlag noch Leistungen für Bildung und Teilhabe in Anspruch genommen werden. Der Clou dabei: Die Höhe des Kinderzuschlag wird dabei durch die Inanspruchnahme dieser Leistungen nicht verringert. Näheres dazu im nächsten Abschnitt.


Stehen auch mir die Zusatzleistungen zum Kinderzuschlag zu? 
Natürlich informiert Sie unser Kinderzuschlagrechner auch hierzu

Was viele nicht wissen. Jedem, der Empfänger von Kinderzuschlag und/oder Wohngeld ist, dem stehen noch viele weitere Zusatzleistungen zu. Diese zusätzlichen Leistungen werden "Leistungen für Bildung und Teilhabe genannt". Sie beinhalten unter anderem Kitaausflüge, Klassenfahrten, persönlichen Schulbedarf bis zu 100€ und viel mehr. Das ausführliche Leistungsspektrum können Sie unserer obigen Auflistung entnehmen, direkt unter unserem Kinderzuschlagrechner Beispiel. 

Der Antrag auf Kinderzuschlag wurde abgelehnt, und was nun?
Der Rechner2go Kinderzuschlagrechner rät: Keinesfalls aufgeben!

Manchmal kann es sein, dass Ihr Antrag auf Kinderzuschlag abelehnt wird weil Beispielsweise das Einkommen zu gering ist. Es gab vereinzelte Fälle bei denen es zunächst nötig war Wohngeld zu beantragen, damit letzten Endes auch der Antrag auf Kinderzuschlag bewilligt wurde. Deswegen raten wir Ihnen im Rahmen unseres Rechner2go Kinderzuschlagrechner und Ratgeber niemals den Kopf in den Sand zu stecken, denn Hartnäckigkeit kann sich in vielen Lebensbereichen auszahlen, auch in Ihrem Fall! Wenn Sie sich weiter zum Thema Wohngeld informieren möchten, kann Ihnen unser Wohngeldrechner gute Dienste erweisen.


Hier können Sie den Kinderzuschlagrechner 2017 benutzen

Wir hoffen unser Kinderzuschlagrechner von Rechner2go (Informationsseite mit Empfehlung zu einem geeigneten Rechner) konnte Ihnen weiterhelfen und Sie ordnungsgemäß zum Thema Kinderzuschlag aufklären. Unter folgendem Link gehts zum Kinderzuschlagrechner Widget von biallo und geldsparen (Inhaber biallo.de und geldsparen.de) welches sich als besonders benutzerfreundlich und seriös herausgestellt hat. Bitte kehren Sie im Anschluss auf unsere Seite  zurück und profitieren Sie von unseren weiteren zahlreichen online Rechnern wie z.B unserem SSL zertifizierten Iban Rechner  mit welchem Sie Ihre Iban berechnen und eine Menge Geld sparen können.

Unser Rechner2go Spartipp: Bringen Sie Ihr Geld in Sicherheit und schützen Sie es vor Entwertung und Inflation. Der große Crash in unserem Finanzsystem ist vorprogrammiert, es ist nur noch eine Frage der Zeit! Erfahren Sie wie Sie davon profitieren, und Ihr Geld in den nächsten 10 Jahren nicht nur schützen, sondern sogar vervielfachen damit Sie Ihren Kindern ein sorgenfreies Leben bieten können.